Präsenzunterricht wird weiterhin ausgesetzt
Lehrer, Schüler und Eltern müssen sich weiter in Geduld üben, bis sie wissen, wann es an Niedersachsens Schulen wieder mehr Präsenzunterricht geben wird. Ursprünglich hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Entscheidung für diese Woche angekündigt – doch daraus wird nun nichts. Frühestens nach dem derzeitigen Lockdown, der mindestens bis zum 7. März andauert, seien Lockerungen möglich, erklärte der SPD-Politiker am Dienstag.
Die Presseinformation des aus dem Kultusministerium vom 23.02.2021.
- Geschrieben von: H. Kemper
10-Stufen-Plan des Kultusministers
Die Briefe des Kultusministers G. H. Tonne (11.02.2021) wurden bereits über IServ an die Schulgemeinde weitergeleitet bzw. im Portal veröffentlicht. (Hier noch einmal die Ministerbriefe im Original: Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten und in vereinfachter Form
An der Oberschule Hohenkirchen können die Abschlussklassen (Jg. 10) sowie Abschlussschülerinnen und -schüler der Jahrgangsstufe 9 im wöchentlichen Wechsel beschult werden. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aber auch von der Präsenzpflicht befreien lassen. (siehe Information, Antrag).
Information zum Stufenplan (Agenda)
- 10-Punkte-Agenda: Bildung, Betreuung und Zukunftschancen in der Pandemie sichern
- Pressemitteilung - Tonne: „Bestmögliche Sicherheit und Verlässlichkeit für die kommende Zeit“
Für die Jahrgänge 5 bis 8 sowie die Nicht-Abschlussschülerinnen und -schüler aus Jg. 9 findet kein Präsenzunterricht statt. Diese Jahrgänge werden im Distanzlernen (Home-Schooling) beschult.
Übersicht
Notbetreuung durch die Schule
Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eine Anmeldung für die Notbetreuung ist gemäß den Vorgaben des Landes möglich (siehe unten).
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
- Geschrieben von: H. Kemper
Ministerkonferenz 10.02.2021
Nach der gestrigen Ministerkonferenz erreichte uns am Abend folgende Mail aus dem Büro des Kultusministers:
"Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
Sie haben sicherlich mit einer gewissen Spannung auf die Ergebnisse des heutigen Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gewartet - uns ging es ebenso. Im schulischen Bereich lautete das Ergebnis, dass der Bereich Schule in der Kulturhoheit der Länder liegt; die Länder entscheiden in eigener Verantwortung. Letztlich hat sich für den Bildungsbereich in Niedersachsen zunächst nichts Neues ergeben. Wir planen für die verbleibenden Wochen im Februar keine Änderungen, d.h. die herkömmlichen Regelungen behalten ihre Gültigkeit. Damit haben Sie bis Ende Februar Planungssicherheit. Weiteres erfahren Sie morgen. Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht bzw. einen guten Start in den neuen Tag."
Um 12:30 Uhr wird es eine Pressekonferenz mit G. H. Tonne geben
- Geschrieben von: H. Kemper
Frau Janssen geht in den Ruhestand
Frau Janssen wurde nach 34-Jahren in den Ruhestand verabschiedet. Sie hatte 1986 ihre Arbeit in der damaligen Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe und Progymnasium Hohenkirchen begonnen und erlebte die Umstrukturierung dieser Schulen zur Oberschule Hohenkirchen mit. "Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft haben jeden Tag ein sauberes Umfeld vorgefunden und konnten somit zufrieden und mit Leidenschaft ihren Aufgaben gerecht werden." Auch der Mensabetrieb wurde durch sie organisiert und durchgeführt. Wir hoffen, dass Frau Janssen Ihren neuen Lebensabschnitt bei bester Gesundheit erleben wird!
- Geschrieben von: H. Kemper
Zeugnisse kommen mit der Post
Aufgrund des landesweiten „Lockdowns“ wird es eine persönliche Übergabe der Zeugnisse im Klassenverband am 29.01.2021 nicht geben. Die von uns zunächst angedachte Lösung, dass Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse abholen können, ist nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Dokumente am Ausgabetag mit der Post verschickt.
Die Notbetreuung findet auch am 29.01.2021 statt (Die Betreuung endet nach der 4. Stunde).
- Geschrieben von: H. Kemper
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021
Die Briefe des Kultusministers G. H. Tonne (20.01.2021) wurden bereits über IServ an die Schulgemeinde weitergeleitet bzw. im Portal veröffentlicht. (Hier noch einmal die Ministerbriefe im Original: Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten und in vereinfachter Form
An der Oberschule Hohenkirchen können die Abschlussklassen (Jg. 10) sowie Abschlussschülerinnen und -schüler der Jahrgangsstufe 9 im wöchentlichen Wechsel beschult werden. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aber auch von der Präsenzpflicht befreien lassen. (siehe Information, Antrag).
Information, Antrag
- Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 (Information)
- Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bis zum 14.02.2021 (Antrag)
Für die Jahrgänge 5 bis 8 sowie die Nicht-Abschlussschülerinnen und -schüler aus Jg. 9 findet kein Präsenzunterricht statt. Diese Jahrgänge werden im Distanzlernen (Home-Schooling) beschult.
Übersicht
Notbetreuung durch die Schule
Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eine Anmeldung für die Notbetreuung ist gemäß den Vorgaben des Landes möglich (siehe unten).
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
- Geschrieben von: H. Kemper
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