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Schulelternrat

Das Niedersächsische Schulgesetzregelt die gesetzlichen Grundlagen der Mitwirkung von Eltern in der Schule. Elternarbeit ist dann besonders effektiv, wenn sie langfristig angelegt ist und von einem partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten - Schüler, Lehrer und Eltern - ausgeht.
Die Erziehungsberechtigten gemäß §88NSchG wirken in der Schule mit durch:

  • Klassenelternrat
  • Schulelternrat
  • Vertretung in Konferenzen und Ausschüssen

Klassenkonferenz
Die Erziehungsberechtigten in den Klassen wählen für die Dauer von zwei Jahren zwei VertreterInnen, die die Klassenelternschaft gegenüber der Schule vertreten. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz.

Der Schulelternrat (SER)
Dem Schulelternrat gehören alle gewählten Klassenelternräte sowie die Stellvertreter an. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende sowie Elternvertreter für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen. Sie haben Anregungen, Fragen, Wünsche? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können sich sowohl an die Klassenelternvertreter, als auch an den Schulelternratsvorsitz wenden.


Informationen zum Schulelternrat

  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
    Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen. Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen. Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 96 NSchG).
  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) 
    Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 1.September 2020 ist die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) mit den Regionallabteilungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück zum 30. November 2020 aufgelöst worden. Seit dem 1.Dezember 2020 sind vier eigenständige, dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) unmittelbar nachgeordnete Regionale Landesämter für Schule und Bildung an den Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück eingerichtet. 
  • Landeselternrat Niedersachsen
    Wir sind ein, durch das niedersächsische Landesschulgesetz, gegründetes Gremium zur Beratung und Mitbestimmung in der Niedersächsischen Bildungspolitik. Wir freuen uns Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite. Schauen Sie daher gerne mal unter Elternarbeit oder unter Rat und Hilfe vorbei. Bei Fragen zu schulspezifischen Themen und Problemen können Ihnen meist die regionalen Landesämter oder Ihre regionalen Kreis- oder Stadtelternräte weiterhelfen.

Veröffentlicht: 23. Juli 2023

Wir suchen Verstärkung!

OBS Hoki I Organigramm (05/25)

Jahrgänge I Struktur

  • Niedersächsisches Kultusministerium
  • Regionale Landesämter für Schule und Bildung
  • Serviceportal Niedersachsen
Informationen
  • Erziehungsmittel Ordnungsmaßnahmen
  • Schulpsychologie (Kontakt)
  • Schulbesuch I Schulpflicht
  • Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule
  • Sorgerecht

Schulqualität

 
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