Abschlüsse nach Jahrgangsstufe 10
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule Hohenkirchen alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I (§ 15)
der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt, - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (§ 14)
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (§ 13)
Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (§ 13)
Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch des 10. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten und dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
- 1 x Note 5 in der Abschlussprüfung ist zulässig
- Alle Pflichtfächer im Durchschnitt Note 4 (Ausgleichsregelung*)
- Englisch bzw. Französisch - Note 5 ohne Ausgleich
HINWEIS: Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Oberschule ohne einen Sekundarabschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis mit einem Gleichstellungsvermerk.
Der Gleichstellungsvermerk auf dem Abgangszeugnis lautet: „In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis vom 9. In den 10. Schuljahrgang ist dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss nach dem 9. Schuljahrgang“
*Ob die Klassenkonferenz von der Möglichkeit eines Ausgleiches Gebrauch macht, hängt von ihrer pflichtgemäßen Beurteilung ab!
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (§ 14)
Den Realschulabschluss erwirbt nach Besuch des 10. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat und über die Voraussetzungen nach § 13 Satz 1 hinaus ...
- ausreichende Leistungen in zwei Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung jeweils in einem E-Kurs,
- befriedigende Leistungen in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung, in denen Kurse auf grundlegender Anspruchsebene (G-Kurse) besucht worden sind, und
- befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Erweiterter Sekundarabschluss I (§ 15)
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt nach Besuch des 10. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat und über die Voraussetzungen nach § 13 Satz 1 hinaus ...
- befriedigende Leistungen in drei Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung jeweils in einem E-Kurs,
- ausreichende Leistungen in einem vierten E-Kurs oder gute Leistungen in einem G-Kurs
- befriedigende Leistungen (Durchschnitt) in allen weiteren (nicht fachleistungsdifferenzierten) Fächern und Wahlpflichtkursen
Zeitlicher Ablauf der Prüfungsphase (Jg. 10)
Teil 1:
Mündliche Prüfung im Fach Englisch (noch vor den Osterferien). HINWEIS: Zulassung zum Nachprüfungstermin ausschließlich mit ärztlichem Attest
Teil 2:
Schriftliche Prüfungen mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Zeitraum Mai/Juni) HINWEIS: Zulassung zu den Nachschreibeterminen ausschließlich mit ärztlichen Attest!
Teil 3:
Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern und Nachprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern (Zeitraum Juni/Juli)
Ausgabe der Abschlusszeugnisse (Zeitraum Juni/Juli)
Hinweis: Wird kein Sekundarabschluss I nach der 10. Jahrgangsstufe erreicht, so erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein Abgangszeugnis, welches einem Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 gleichgestellt ist.
Die Gleichstellungsvermerk auf einem Abgangszeugnis lautet: „In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis vom 9. In den 10. Schuljahrgang ist dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss nach dem 9. Schuljahrgang.“
Notenberechnung I Prüfungsfächer
Berechnung der Jahresendnote in den Prüfungsfächern |
Berechnung der Englischnote (Gewichtung schriftliches/mündliches Prüfungsergebnis) |