Team Inklusion I Umsetzung
Die inklusive Schule in Niedersachsen versteht sich als eine Schule, die die Heterogenität ihrer Schülerschaft als Voraussetzung anerkennt, pädagogische Unterstützungsbedarfe aller Art erkennt und in jeder Schulform individuell angepasste Angebote plant und vorhält. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Schüler:innen Lernangebote erhalten, die ihre jeweiligen Lernvoraussetzungen berücksichtigen und ihnen eine Förderung entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Die inklusive Schule in Niedersachsen beschränkt sich somit nicht auf die gemeinsame Beschulung von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen. Im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs ist vielmehr die individuelle Förderung aller Schüler:innen das angestrebte Ziel. Zur Verwirklichung dieser Ziele müssen alle am Lernprozess Betroffenen eng zusammenarbeiten und im regelmäßigen Austausch stehen. Sonderpädagog:innen übernehmen dabei eine beratende Funktion im Bereich Didaktik und Methodik, übernehmen Anteile der lernbegleitenden Diagnostik und führen die Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch (Bereich schulischen Lernens, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Beeinträchtigungen, Bereich Sehen und Hören).
Bei einer bestehenden Legasthenie oder Dyskalkulie werden Nachteilsausgleiche für die betroffenen Schüler:innen festgelegt. Im Klassenverband, in Kleingruppen oder in einer Einzelsituation können Sonderpädagog:innen Unterrichtsinhalte wiederholen, mit Anschauungsmaterial verdeutlichen und in ihrem Komplexitätsgrad vereinfachen. Im Rahmen der zugewiesenen Stunden (Abordnung durch das Förderzentrum) und in Absprache mit den einzelnen KollegInnen erfüllen Sonderpädagog:innen folgende Aufgaben:
Bereich Diagnostik
- lernprozessbegleitende Diagnostik im Unterricht
- Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes mit Erstellung eines Gutachtens und Empfehlung
- Entwicklung von Förderplänen in Kooperation mit der Klassenlehrkraft
- Unterstützung bei der Zeugniserstellung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Bereich Beratung
- Beteiligung an Teamgesprächen, die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf betreffen
- Beteiligung an Teamgesprächen betreffend SchülerInnen, die Auffälligkeiten in einzelnen Fächern, Wahrnehmungsbereichen etc. aufweisen
- Beratung von Erziehungsberechtigten (im schulischen Alltag, wie auch im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs)
- Kooperative Erstellung von Förderplänen und Beteiligung an pädagogischen Besprechungen zur individuellen Lernentwicklung
Bereich Unterricht
- SonderpädagogInnen geben Hinweise zur weiteren Strukturierung des Unterrichts (z.B. Einsatz von Verstärkerprogrammen, Ritualisierungen, Hilfe zur Selbstorganisation)
- Sichtung und Auswahl von geeignetem Unterrichtsmaterial und von Lehrwerken (inklusiv)
- Anleitung und Hilfestellung bei binnendifferenzierenden Maßnahmen (differenzierte Klassenarbeiten, Unterrichtsmaterialien) und bei der Integration von therapeutischen Inhalten in den Unterricht
- Beratung und Einweisung von Eingliederungsassistenzen
- Wiederholung und Vertiefung von Unterrichtsinhalten in Kleingruppen oder in Einzelarbeit
- Unterstützung von Schüler:innen mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich schulischen Lernens bei der Vorbereitung auf den Förderschulabschluss nach der 9. Klasse bzw. bei Erfolg, die Unterstützung bei der Erlangung des Hauptschulabschlusses nach der 10 Klasse.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben von Sonderpädagogen in der Inklusion in Niedersachsen von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie zum Beispiel der konkreten Schulsituation, der personellen Ausstattung der Förderzentren und den Bedürfnissen der Schüler:innen. Daher kann es Unterschiede geben, die von Schule zu Schule variieren können.