Informationen und Material zum Schulbesuch
 
Die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen privaten digitalen Medien ist im Schulgebäude der Oberschule Hohenkirchen untersagt. Die Geräte können im ausgeschalteten Zustand in den Taschen mitgeführt werden. Selbstverständlich haben Schüler:innen die Möglichkeit - in dringenden Fällen - nach Rücksprache mit einer Lehrkraft, ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über das Sekretariat zu kontaktieren. Bei Zuwiderhandlung wird das Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Gerät vorübergehend einbehalten werden.
 
Achtung: Grundsätzlich bleibt es verboten, Ton- oder Filmaufnahmen in der Schule bzw. im Schulnahbereich durchzuführen. Dies stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dar und kann zur Anzeige gebracht werden. Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, wird die Schulleitung unmittelbar die Polizei einschalten.

Die Oberschule Hohenkirchen ist eine teilgebundene Ganztagsschule. Die Schüler:innen sind an zwei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. An beiden Nachmittagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab (Rhythmisierung).
HINWEIS: Nach Anmeldung für ein offenes Nachmittagsangebot (Arbeitsgemeinschaft) ist die Teilnahme für ein halbes Jahr verpflichtend. 

Das Rauchen ist im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. Mit dem generellen Rauchverbot setzt das Land Niedersachsen ein unmissverständliches Zeichen gegen den Tabakkonsum von Jugendlichen und unterstützt damit die Bemühungen der Schulen um ein gesundes und suchtfreies Leben.
Besondere Bedeutung für den Erfolg der rauchfreien Schule kommt aber auch den Eltern zu. Wir bitten Sie daher, unsere diesbezüglichen Bemühungen und Vorgaben zu unterstützen.
Es muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Schule bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen, Geldbeträgen oder in der Schule zurückgelassenen Lernmitteln (Bücher, Zeichengeräte, Sportbekleidung usw.) keine Haftung übernehmen kann.
HINWEIS: Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Kinder keine Wertsachen (z. B. teure Handys, etc.) oder größere Geldbeträge mit in die Schule nehmen, und halten Sie sie dazu an, wichtige Dinge wie Fahrausweise, Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren.
Nimmt eine Schülerin bzw. ein Schüler am Unterricht in anderen Fächern teil, ist aber auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, am praktischen Teil des Sportunterrichts teilzunehmen, so kann er hiervon befreit werden. Grundsätzlich entbindet die Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts, aber nicht von der Anwesenheitspflicht. Die Schülerin/der Schüler kann trotz der Befreiung von der Sportpraxis in das Unterrichtsgeschehen (z. B. Teilnahme am theoretischen Teil, Übernahme von Schieds- richteraufgaben und Hilfestellungen) einbezogen werden, soweit sein Gesundheitszustand dies zulässt. Sorgen bereiten uns häufig die Begründungen für eine Befreiung vom Sportunterricht. Sollte eine Schülerin/ein Schüler tatsächlich krank sein, so wird die begründete Entschuldigung selbstverständlich akzeptiert. Immer wieder aber kommt es vor, dass Entschuldigungen bzw. deren Begründungen dem Verhalten der Schüler absolut widersprechen. Bitte unterschreiben Sie Ihren Kindern keine Gefälligkeitsentschuldigungen, Sie tun ihnen damit keinen Gefallen.
Ihre Kinder sind für die Dauer des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schul- weg gesetzlich gegen Unfall versichert. Die Versicherungskosten trägt der Staat. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Nachteilen:
  • Den behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf die Tatsache hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Kosten werden dann in der Regel direkt mit dem Träger der gesetzlichen Unfallver- sicherung abgerechnet.
  • Schul- bzw. Schulwegunfälle bitte s o f o r t dem Sekretariat der Schule melden, damit die erforder- liche Unfallanzeige erstattet werden kann.
  • Keine Privatrechnungen annehmen! Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Kosten der Behandlung direkt mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. (Mehrkosten aus Privatrechnungen werden vom Unfallversicherungsträger n i c h t übernommen!).
WICHTIGER HINWEIS: Damit wir im Notfall schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, teilen Sie der Schule Ihre Anschrift, Festnetz- und Mobilfunknummer mit und informieren Sie uns bitte umgehend über alle Änderungen.
Alle Veränderungen gegenüber dem regulären Stundenplan werden auf den Infobildschirmen unserer Schule sowie auf auf dem Schulserver "IServ" dokumentiert.
Die Schüler:innen müssen sich vor Unterrichtsbeginn und in der 2. Pause informieren, ob für ihre Klasse eine Veränderung eintritt, insbesondere, ob der Unterricht früher schließt.
In der Regel werden alle entfallenden Vormittagsstunden (1. bis 6. Std.) vertreten. Dazu werden dann vorwiegend Lehrkräfte der Klasse eingesetzt (siehe Vertretungskonzept).
Nachmittagsstunden werden soweit möglich in den Vormittag verlegt.
Für die Jahrgänge 5 und 6 ist eine verlässliche Betreuung an den Langtagen vorgesehen.
Wird auf dem Vertretungsplan für den nächsten Tag eine Vertretung mit Fachunterricht angekündigt, so sind die Schüler:innen verpflichtet sich auf diese Stunde ebenso vorzubereiten wie auf eine reguläre Unterrichtsstunde. Insbesondere müssen Hefte und Bücher mitgebracht und die Hausaufgaben angefertigt werden.
Wenn Ihr Kind bei einem früheren Unterrichtsende nicht in die Wohnung kann, weil niemand zu Hause ist und Sie es auch nicht alleine in die Wohnung lassen wollen, kann es selbstverständlich bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. 
Wir empfehlen allen Eltern, Schüler:innen sich über Schulausfälle bei bevorstehendem Extremwetter (z. B. Eisglätte, Sturm, etc.) schon morgens ab 6 Uhr über die für Niedersachsen zuständigen Radiosender zu informieren.
Schulausfälle an den allgemeinbildenden Schulen werden ebenso auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen und der Homepage des Landkreises Friesland angezeigt. 

Mitteilungen zu Unterrichtsausfällen in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, Twitter, etc. sind von Dritten veröffentlicht und damit nicht autorisiert.

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Die meisten Dokumente in unserem Service-Portal liegen im PDF-Datei-Format vor. Damit Sie diese lesen können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.

Für die vorliegenden Word-Dokumente benötigen Sie natürlich aus dem Microsoft Office-Paket das Programm Winword oder eine Textverarbeitungs-Software, die doc-Dateien importieren kann (z.B. das kostenloseOpenOffice).

Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, wenden Sie sich an unser Sekretariat.