Gremien
Die Entscheidungen an der Oberschule Hohenkirchen werden von der Gesamtkonferenz (Teil-, Fach- und Klassenkonferenzen), dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen.
Diese Gremien wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander, Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die im Einzelnen durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt sind.
Schulvorstand
Im Schulvorstand gestalten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gemeinsam die Arbeit unserer Schule. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 32 Abs. 3 NSchGNSchG geregelt. Danach entscheidet der Schulvorstand u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist neben dem Schulvorstand ein wichtiges Gremium in der organisatorischen und pädagogischen Gestaltung unserer Schule. An ihr nehmen alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten teil: Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen.
Die Zuständigkeit ist durch § 34 NSchG geregelt. Danach entscheidet die Gesamtkonferenz insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Fachkonferenz
Die Fachkonferenzen werden nach § 35 Abs. 1 NSchG an der Oberschule Hohenkirchen für einzelne Unterrichtsfächer eingerichtet. An ihnen beteiligen sich die jeweiligen Lehrkräfte des Faches sowie je ein Vertreter / eine Vertreterin der Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft.
Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen, bspw. über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.
Die Eltern- und Schülervertretung für die Fachkonferenzen wird alle zwei Jahre durch die entsprechenden Gruppen gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter erhalten zu den Terminen jeweils einige Wochen im Voraus eine Einladung.
Klassenkonferenz
Für jede Klasse wird nach § 35 Abs. 2 NSchG eine Klassenkonferenz eingerichtet. Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen. Wichtige Entscheidungsbereiche sind z. B. die Koordinierung der Hausaufgaben, die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse.
Den meisten Eltern und Schülern ist die Klassenkonferenz als sog. Zeugniskonferenz bekannt. Eine Klassenkonferenz kann aber auch einberufen werden, um über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG) für Schülerinnen und Schüler zu entscheiden, soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat. In diesem Fall entscheiden dann alle Lehrkräfte, die die Klasse unterrichten, sowie je zwei Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler der Klasse gemeinsam über zu treffende Maßnahmen.