Corona I Aktuell
Mobiles Impfteam zu Gast an der OBS Hoki
Die mobilen Impfteams der Johanniter bieten an der Oberschule Hohenkirchen (Forum) folgende Impftermine ohne Terminvereinbarung an:
Dienstag, den 23.11.2021, 14:30 – 18:00 Uhr
Dienstag, den 21.12.2021, 14:00 – 19:00 Uhr
Änderungen vorbehalten
Impfteams bieten die Möglichkeit, Erst- und Zweitimpfungen gegen SARS-CoV-2 für bislang ungeimpfte Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern und Erziehungsberechtigte durchzuführen.
Das Impfangebot ist freiwillig und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren. Kinder unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Impfung erscheinen, für Jugendliche ab 16 ist dies nicht erforderlich. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist für die Durchführung einer Impfung Voraussetzung.
Die Impfaktionen können neben noch Ungeimpften auch Personen wahrnehmen, für die von der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) eine Auffrischungs- oder "Boosterimpfung" empfohlen wird. Diese Personen sollten den Nachweis ihrer bisherigen Impfung(en) zur Impfaktion mitbringen.
Folgende Dokumente sind (ausgefüllt) mitzubringen:
- PERSONALAUSWEIS (jedes amtliche Lichtbilddokument, welches eindeutig personenbezogen ist!)
. - IMPFPASS
. - AUFKLÄRUNGSMERKBLATT – Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen – (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
. - ANAMNESE-BLATT – Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoff (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile
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Ablauf einer Impfung als Video (Beispiel IZ Roffhausen)
Briefe des Kultusministers G. H. Tonne vom 11.10.2021
- Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte
- Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte - gekürzte Fassung
- Brief an die Schülerinnen und Schüler - Sek I
- Impfangebot für Schülerinnen und Schüler (ab 12 Jahre)
- Details
- Geschrieben von: H. Kemper
Briefe des Kultusministers (10.11.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
morgen treten in Niedersachsen sowohl die neue Corona-Landesverordnung als auch eine neue Absonderungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Informationen zu beiden Verordnungen erhalten Sie / erhaltet ihr in den Briefen von Herrn Minister Tonne.
Briefe des Kultusministers
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- Details
- Geschrieben von: H. Kemper
Wie geht es nach den Ferien weiter?
Auszug aus dem Brief des Kultusministers vom 14.10.2021:
"Es bleibt deshalb dabei, dass wir nach den Herbstferien mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der Woche nach den Ferien täglich getestet und die MNB-Pflicht im Unterricht bleibt zunächst bestehen (Ausnahmen: (...) geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit)."
- Details
- Geschrieben von: H. Kemper
Neue Corona-Landesverordnung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
morgen treten in Niedersachsen sowohl die neue Corona-Landesverordnung als auch eine neue Absonderungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Informationen zu beiden Verordnungen erhalten Sie / erhaltet ihr in den Briefen von Herrn Minister Tonne.
Briefe des Kultusministers
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- Geschrieben von: H. Kemper
Schulstart 2021/2022 unter Corona
Der aktuelle Elternbrief des Kultusministers G. H. Tonne (24.08.2021) wurde bereits über IServ an die Schulgemeinde der Oberschule Hohenkirchen weitergeleitet bzw. im Portal veröffentlicht. Ministerbrief im Original: Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Umsetzung der aktuelle Regelungen an der OBS Hohenkirchen
Phase I – (02.09. – 10.09.2021)
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Der Impf- bzw. Genesen-Status wird nach Schulstart in den Klassen abgefragt. Eltern und Erziehungsberechtigte sind dazu angehalten, Änderungen im Sekretariat anzuzeigen und zu aktualisieren!
Phase II – (13.09. – 22.09.2021)
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Impfnachweis: COVID-Zertifikat der EU (QR-Code oder Impfpass, gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV); Genesenen Nachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
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Für das „Genesenen-Zertifikat“ wird als Nachweis ein positiver PCR-Test, von einer überstandenen Corona-Infektion benötigt, der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf und mindestens 28 Tage zurückliegen muss. Dieser PCR-Test sowie ein gültiges Ausweisdokument, wird für den Nachweis in einer Apotheke vorgelegt. Dort wird kostenfrei ein Zertifikat mit einem QR-Code ausgedruckt. Durch einen QR-Scan in der "Corona-Warn-App" oder in der "CovPass-App", wird des Zertifikat digital auf das Smartphone übertragen.
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MNB (Mund-Nasen-Bedeckung)
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Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:
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Infopaket zum Schulstart 2021/2022 (MK)
Bitte beachten Sie auch das Informationsschreiben "Reiserückkehrende" (siehe Informationspaket des Kultusministeriums)!

- Details
- Geschrieben von: H. Kemper
Neuer Stufenplan ab 31.05.2021
Die Briefe des Kultusministers G. H. Tonne (21.05.2021) wurden bereits über IServ an die Schulgemeinde weitergeleitet bzw. im Portal veröffentlicht. (Hier noch einmal die Ministerbriefe im Original: Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten und in vereinfachter Form und für Schülerinnen und Schüler.
Stufenplan 2.0 als PDF-Dokument
- Details
- Geschrieben von: H. Kemper



