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Corona I Aktuell

Briefe des Ministers zum Schuljahresende (12.07.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ein weiteres Schuljahr neigt sich dem Ende zu, Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen freuen sich auf die Sommerferien und sicher geht es vielen Eltern ganz genauso. Denn auch das letzte Jahr war herausfordernd und anstrengend. Eine Parallelität der Krisen, wie wir sie derzeit erleben, ist beispiellos und stellt das Bildungssystem vor ungeahnte Herausforderungen und Belastungen. Ich spreche natürlich über die Corona- Pandemie und den Krieg gegen die Ukraine, aber auch über den Mangel an Fachkräften, der nahezu alle Branchen erfasst hat und auch vor den Bildungsbereich nicht Halt macht. (G.-H. Tonne, Kultusminister)

Briefe des Kultusministers

  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte - gekürzte Fassung
  • Brief an die Schülerinnen und Schüler - Sek I 

Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 12. Juli 2022

Corona-Maßnahmen nach den Osterferien

"Auch wenn sich nun langsam durch die Rücknahme der meisten Vorgaben durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder das Gefühl von Normalität einstellt, ist die Pandemie leider noch nicht vorüber." (G.-H. Tonne, Kultusminister)

Nach den Osterferien entfallen weitere Einschränkungen und Schutzmaßnahmen: 

Testpflicht

Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.

Positive Testung

Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden.

Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind, erneut selbst testen. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.

Brief des Kultusministers

  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte

Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 18. April 2022

Briefe des Kultusministers (18.03.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene entfällt ab der kommenden Woche ein Großteil der aktuellen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Aus meiner Sicht kommt dieser Schritt deutlich zu früh, ich habe wenig Verständnis für die Begrenzung des Instrumentenkoffers zum jetzigen Zeitpunkt und hätte mir hier deutlich mehr Möglichkeiten gewünscht. Denn – bei allem nachvollziehbarem Wunsch nach Lockerungen – die Pandemie ist noch nicht vorbei. (G.-H. Tonne, Kultusminister)

Briefe des Kultusministers

  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte - gekürzte Fassung
  • Brief an die Schülerinnen und Schüler - Sek I 
  • "Exit-Plan" 01 - Übersicht 
  • "Exit-Plan" 02 - Übersicht 

Achtung!!!

Da derzeit in allen Klassen Maßnahmen zur Absonderung getroffen werden mussten, wird derzeit das ABIT-Verfahren in allen Jahrgängen angewandt

Übersicht ("Exit-Plan")


Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 19. März 2022

Briefe des Kultusministers (17.02.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

Expertinnen und Experten gehen von einem kontinuierlichen Rückgang der Inzidenzwerte aus, die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems scheint gebannt. Die Zahlen in Niedersachsen belegen diese Einschätzung, auch was die Entwicklung der Werte in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen betrifft.

Briefe des Kultusministers

  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte - gekürzte Fassung
  • Brief an die Schülerinnen und Schüler - Sek I 
  • "Exit-Plan" - Übersicht 

Öffnungsplan ("Exit-Plan")

Übersicht ("Exit-Plan")


Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 17. Februar 2022

Corona: Wann darf mein Kind in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um ihr Kind krankzumelden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen (siehe Schaubild rechts)
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
  {gallery}220118-wann.in-die-schule.jpg{/gallery}

Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 02. Februar 2022

Briefe des Kultusministers (27.01.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das zweite Schulhalbjahr steht unmittelbar vor der Tür, gleichzeitig bewegt sich die Omikronwelle im Februar ihrem voraussichtlichen Höhepunkt zu.

Die kommenden Wochen werden leider noch einmal sehr herausfordernd, wir bleiben deshalb im „Team Vorsicht“ und ziehen das Sicherheitsnetz sogar noch einmal enger. Es bleibt daher auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt.

Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846 (G.-H. Tonne, Kultusminister)

Briefe des Kultusministers

  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte - gekürzte Fassung
  • Brief an die Schülerinnen und Schüler - Sek I 
Details
Geschrieben von: H. Kemper
Veröffentlicht: 27. Januar 2022

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