Besonders in der dunklen Jahreszeit ist eine funktionstüchtige Fahrradbeleuchtung wichtig für die sichere Fahrt mit dem Zweirad. Eine einwandfrei funktionierende Beleuchtungsanlage mit Nabendynamo und LED-Technik sowie reflektierende Elemente an Kleidung und Taschen erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr um ein Vielfaches.
Eine fest montierte, dynamobetriebene Lichtanlage ist für alle Fahrräder gesetzlich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben.
Ausnahmen gibt es nur für Rennräder, die leichter als elf Kilogramm sind. Sie dürfen mit batteriebetriebenem Front- und Rücklicht bewegt werden. Die Batteriebeleuchtung muss immer mitgeführt werden. Auf Mountainbikes oder ähnliche Sporträder trifft diese Regelung nicht zu: Batteriebeleuchtung ist hier nur als Zusatzausrüstung erlaubt und muss konstant leuchten, Blinklichter sind in jedem Fall verboten.
... Das sichere Fahrrad für den Schulweg ...
{gallery}/fahrradbeleuchtung-2.png{/gallery} | Quelle (Bild links) http://www.fahrradbeleuchtung-info.de (zum Vergrößern auf das Bild klicken) |
Eltern sollten ein besonderes Augenmerk auf die Fahrräder ihrer Kinder richten. Straßenräder, die im Gegensatz zu so genannten „Spielrädern“ mit StVZO-Vollausstattung erhältlich sind, sollten nach Möglichkeit über einen Nabendynamo verfügen, der nicht abmontiert werden kann. Alle Elemente der Beleuchtung sollten stets von Körben oder Taschen freigehalten werden. Für alle Fahrräder gleichermaßen gilt, dass sie mit Reflektoren ausgestattet sein müssen: Zwei gelbe Rückstrahler pro Pedal, je zwei gelbe in den Speichen des Vorder- und Hinterrades, zwei rote am Heck und ein weißer Rückstrahler an der Vorderseite. Front- und Heckreflektor dürfen in Scheinwerfer oder Rückleuchte integriert sein. Statt der Speichenreflektoren sind auch so genannte „Reflexstreifen“ auf den Reifenflanken zugelassen.
Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)