Abschlüsse nach Jahrgangsstufe 9
Am Ende des 9. Schuljahrgangs können an der Oberschule Hohenkirchen folgende Abschlüsse erworben werden:
- Hauptschulabschluss (§ 16)
- Abschluss der Förderschule mit dem Schwerpunkt
Lernen (§ 18a)
(Beratung: Team Inklusion)
Hauptschulabschluss (§ 16)
Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch des 9. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten und dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
- 1 x Note 5 in der Abschlussprüfung ist zulässig
- Alle Pflichtfächer im Durchschnitt Note 4 (Ausgleichsregelung*)
- Englisch bzw. Französisch - Note 5 ohne Ausgleich
HINWEIS: Wer am Ende des 9. Schuljahrgangs die Oberschule ohne einen Hauptschulabschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis (ohne Abschluss).
*Ob die Klassenkonferenz von der Möglichkeit eines Ausgleiches Gebrauch macht, hängt von ihrer pflichtgemäßen Beurteilung ab!
Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen (§ 18a)
Den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen können nur die Schüler:innen erwerben, bei denen zuvor ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen festgestellt wurde. Nach erfolgreicher Versetzung in den 9. Schuljahrgang müssen die Schüler:innen die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllen. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten und dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
- 1 x Note 5 in der Abschlussprüfung ist zulässig
- Alle Pflichtfächer im Durchschnitt Note 4 (Ausgleichsregelung*)
- Englisch bzw. Französisch - Note 5 ohne Ausgleich
HINWEIS: Wer am Ende des 9. Schuljahrgangs die Oberschule ohne den Abschluss der Förderschule Lernen verlässt, erhält ein Abgangszeugnis (ohne Abschluss).
*Ob die Klassenkonferenz von der Möglichkeit eines Ausgleiches Gebrauch macht, hängt von ihrer pflichtgemäßen Beurteilung ab!
Zeitlicher Ablauf der Prüfungsphase (Jg. 9)
Teil 1:
Schriftliche Prüfungen mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Zeitraum Mai/Juni) HINWEIS: Zulassung zu den Nachschreibeterminen ausschließlich mit ärztlichen Attest!
Teil 2:
Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern und Nachprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern (Zeitraum Juni/Juli)
Ausgabe der Abschlusszeugnisse (Zeitraum Juni/Juli)
Hinweis:
Bei Nichtanmeldung zu den mündlichen Prüfungen werden die Abschlussarbeiten als Klassenarbeit gewertet. Sind die Voraussetzungen für die Versetzung in Jahrgang 10 erfüllt, geht die Schülerin bzw. der Schüler in die Jahrgangsstufe 10 über.
Notenberechnung I Prüfungsfächer
Berechnung der Jahresendnote in den Prüfungsfächern |