Wie kann ich Ihnen helfen?
Ein Service der Oberschule Hohenkirchen ist das „Virtuelle Sekretariat“. Weniger freundlich als unsere Schulsekretärin, aber doch sehr hilfreich. Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
WICHTIGER HINWEIS: Damit wir im Notfall schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, teilen Sie der Schule Ihre Anschrift, Festnetz- und Mobilfunknummer mit und informieren Sie uns bitte umgehend über alle Änderungen: Telefon: 04463 808900 - Mail:
Direkt-Links
Informationen und Material zum Schulbesuch
Regelungen im Krankheitsfall
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Die Oberschule Hohenkirchen ist eine teilgebundene Ganztagsschule. Die Schüler:innen sind an zwei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. An beiden Nachmittagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab (Rhythmisierung).
HINWEIS: Nach Anmeldung für ein offenes Nachmittagsangebot (Arbeitsgemeinschaft) ist die Teilnahme für ein halbes Jahr verpflichtend.
Besondere Bedeutung für den Erfolg der rauchfreien Schule kommt aber auch den Eltern zu. Wir bitten Sie daher, unsere diesbezüglichen Bemühungen und Vorgaben zu unterstützen.
HINWEIS: Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Kinder keine Wertsachen (z. B. teure Handys, etc.) oder größere Geldbeträge mit in die Schule nehmen, und halten Sie sie dazu an, wichtige Dinge wie Fahrausweise, Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren.
- Den behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf die Tatsache hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Kosten werden dann in der Regel direkt mit dem Träger der gesetzlichen Unfallver- sicherung abgerechnet.
- Schul- bzw. Schulwegunfälle bitte s o f o r t dem Sekretariat der Schule melden, damit die erforder- liche Unfallanzeige erstattet werden kann.
- Keine Privatrechnungen annehmen! Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Kosten der Behandlung direkt mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. (Mehrkosten aus Privatrechnungen werden vom Unfallversicherungsträger n i c h t übernommen!).
Die Schüler:innen müssen sich vor Unterrichtsbeginn und in der 2. Pause informieren, ob für ihre Klasse eine Veränderung eintritt, insbesondere, ob der Unterricht früher schließt.
In der Regel werden alle entfallenden Vormittagsstunden (1. bis 6. Std.) vertreten. Dazu werden dann vorwiegend Lehrkräfte der Klasse eingesetzt (siehe Vertretungskonzept).
Nachmittagsstunden werden soweit möglich in den Vormittag verlegt.
Wenn Ihr Kind bei einem früheren Unterrichtsende nicht in die Wohnung kann, weil niemand zu Hause ist und Sie es auch nicht alleine in die Wohnung lassen wollen, kann es selbstverständlich bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben.
Schulausfälle an den allgemeinbildenden Schulen werden ebenso auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen und der Homepage des Landkreises Friesland angezeigt.
Mitteilungen zu Unterrichtsausfällen in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, Twitter, etc. sind von Dritten veröffentlicht und damit nicht autorisiert.
Fragen / Antworten zu den Schulformen
... Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule (Niedersächsisches Kultusministerium) |
Schulflyer der Oberschule Hohenkirchen
Schulflyer OBS Hoki (Teil 1/2) |
Schulflyer OBS Hoki (Teil 2/2) |
Der Hoki-Schulfilm ... das sind wir :-) ...
... der Schulfilm wird derzeit überarbeitet! ... |
Die OBS Hohenkirchen ... einfach erklärt :-) ...
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... erstellt von Frau M. Heuer